IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheits­leistungen) in unserer Praxis für Allgemeinmedizin in Kamenz

Wir sind bei unserer täglichen Arbeit an gesetzliche Vorgaben gebunden, an welche wir uns bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen halten müssen. 

§ 12 SGB V WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT

(1) DIE LEISTUNGEN MÜSSEN AUSREICHEND, ZWECKMÄSSIG UND WIRTSCHAFTLICH SEIN; SIE DÜRFEN DAS MAß DES NOTWENDIGEN NICHT ÜBERSCHREITEN. LEISTUNGEN, DIE NICHT NOTWENDIG ODER UNWIRTSCHAFTLICH SIND, KÖNNEN VERSICHERTE NICHT BEANSPRUCHEN, DÜRFEN DIE LEISTUNGSERBRINGER NICHT BEWIRKEN UND DIE KRANKENKASSEN NICHT BEWILLIGEN.

Leistungen wie Untersuchungen ohne medizinische Indikation, Bescheinigungen, Atteste oder spezielle Laborwertbestimmungen bezahlt Ihre Krankenkasse nicht.  

Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir für die Bearbeitung solcher Leistungen eine Gebühr in Rechnung stellen müssen, welche sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen zudem gern weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen an, von deren medizinischem Sinn wir überzeugt sind und erklären Ihnen, welche Vor-und Nachteile bei solchen Untersuchungen oder Therapien bestehen. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen die damit entstehenden Kosten.

 

Eine Übersicht über unsere IGeL Angebote finden Sie demnächst auf dieser Seite.