FAQ – Häufig gestellte Fragen an unsere Arztpraxis für Allgemeinmedizin und Gastroenterologie in Kamenz
Hausärztliche Fragen
Wie kann ich Rezepte bestellen?
Für die Bestellung von Wiederholungsrezepten/Dauermedikamenten und Überweisungen können Sie gern unser Online Formular oder unser Rezepttelefon unter 03578-704 30 28 nutzen. Die bestellten Rezepte/Überweisungen können am Folgetag ab 15:00 Uhr zu unseren Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden.
Wann benötigen Sie meine Versichertenkarte?
Mit Ihrer Versichertenkarte weisen Sie Ihr Versichertenverhältnis nach. Ohne Vorlage Ihrer Versichertenkarte ist daher keine Behandlung möglich – Notfälle ausgenommen. Von gesetzlich versicherten Patienten benötigen wir die Versichertenkarte zu Beginn einer Behandlung und während einer laufenden Behandlung jeweils wieder zu Anfang eines neuen Quartals (zum Beispiel auch bei Wiederholungsrezepten).
Bei Hausbesuchen können wir Ihre Versichertenkarte in unser mobiles Lesegerät einlesen.
Was muss ich tun, wenn ich glaube, an Covid-19 erkrankt zu sein?
Bitte rufen Sie uns im Vorfeld an oder senden Sie uns eine kurze E-Mail zur Vereinbarung mit
Ihrer Telefonnummer
Ihrer vollständigen Anschrift
einem Foto Ihrer Versichertenkarte (Vorder- und Rückseite)
Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück. Bitte kommen Sie nicht in die Praxis, bleiben Sie daheim und reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum.
Wie kann ich meinen Arzt telefonisch erreichen?
Viele Fragen kann man durch ein einfaches Telefonat klären. Sie können jederzeit während der Öffnungszeiten in der Praxis anrufen und eine Rückrufbitte hinterlassen.
Wir weisen darauf hin, dass die Ärzte während der Sprechstunde keine Anrufe „sofort“ entgegennehmen. Falls Ihnen unsere Mitarbeiterinnen nicht sofort weiterhelfen können, melden sich unsere Ärzte schnellstmöglich bei Ihnen und rufen zurück.
Ab welchem Alter übernimmt die Krankenkasse eine Vorsorgeuntersuchung / Check-up?
Sie haben ab Ihrem 35. Geburtstag alle drei Jahre Anspruch auf einen Vorsorge-Check-up, für den Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Ab wann kann man ein Hautkrebsscreening machen lassen?
Sie haben ab Ihrem 35. Geburtstag alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening, für den Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Liegt ein Verdacht auf eine fragliche Hautveränderung (Verdachtsfall) vor, kann dies auch früher übernommen werden.
Unsere Hausarztpraxis bietet eine Akutsprechstunde täglich zwischen 8 und 9 Uhr an. Hier können Sie sich mit akuten Beschwerden ohne Termin vorstellen. Ab 9 Uhr beginnt unsere bestellte Sprechstunde, so dass spätere Vorstellungen ohne Termin mit längerer Wartezeit verbunden sind. Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Medizinische Notfälle behandeln wir selbstverständlich unabhängig davon.
Werden Hausbesuche durchgeführt?
Wir führen bei medizinischer Notwendigkeit Hausbesuche durch, wenn der Patient nicht in der Lage ist, zu uns in die Praxis kommen kann oder keine Begleitung durch Angehörige möglich ist. Diese Besuche müssen vorab geplant werden. Bitte teilen Sie uns Ihren Besuchsbedarf bitte frühzeitig mit, wir entscheiden dann im Einzelfall das weitere Vorgehen.
Wir bitten um Verständnis, dass Hausbesuche nicht sofort, sondern außerhalb der Sprechzeiten der Praxis stattfinden. Am Wochenende wählen Sie bitte den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117.
In dringenden Notfällen wählen Sie bitten den Notruf 112!
Gastroenterologische Fragen
Ab wann wird die Darmspiegelung (Koloskopie) als Krebsvorsorge empfohlen?
Bei Männern wird die Coloskopie (Darmspiegelung) ab dem 50. Lebensjahr, bei Frauen ab dem 55. Lebensjahr empfohlen.
Liegt ein Verdachtsfall vor oder trat in der Familie gehäuft Darmkrebs auf, ist eine Vorsorge auch schon früher möglich.
Sind endoskopische Untersuchungen schmerzhaft?
Normalerweise nicht. Auf Wunsch können wir endoskopische Untersuchungen auch gerne unter Sedierung („Schlafspritze“) durchführen. Dann empfinden Sie durch den kurzen Dämmerschlaf keinen Schmerz.
Wie muss ich mich auf die endoskopischen Untersuchungen vorbereiten?
Für eine Magenspiegelung ist in der Regel keine spezielle Vorbereitung erforderlich. Für die Darmspiegelung muss der Darm zunächst gereinigt werden. Alle notwendigen Informationen hierzu erhalten Sie im persönlichen Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Untersuchung.
Können Magen- und Darmspiegelung zusammen durchgeführt werden?
Ja – gerne. Normalerweise führen wir dann zuerst die Magenspiegelung und dann im Anschluss die Darmspiegelung durch. Gerade, wenn die Untersuchung unter Sedierung („Schlafspritze“) durchgeführt wird, sparen Sie sich so einen zweiten Termin.
Falls wir beide Untersuchungen zusammen vornehmen, erhalten Sie im Vorfeld genaue Anweisungen, wie Sie sich auf die Untersuchung vorbereiten müssen.
Kann ich die Ergebnisse direkt nach der Untersuchung erfahren?
Ja, in der Regel halten wir nach der Untersuchung ein ausführliches Arztgespräch ab. Zusätzlich verschicken wir einen schriftlichen Befund, falls Sie von einem Kollegen an uns überwiesen wurden.
Kann ich mich bei Magendarm-Beschwerden ohne Termin vorstellen?
Nein, unsere gastroenterologische Praxis arbeitet grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Dies ist aufgrund des Praxisablaufs und der über den gesamten Vormittag und Mittag laufenden endoskopischen Untersuchungen nicht anders möglich.
Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Er wird die Dringlichkeit einer fachärztlichen Mitbehandlung verifizieren und eine entsprechende Überweisung einleiten. Wir werden Sie je nach Überweisungsinhalt entsprechend unserer Kapazitäten zeitnah einbestellen.
Liebe Patienten,
unsere Praxis bleibt in diesem Jahr vom 23.12.2024 bis 03.01.2025 geschlossen. Die Vertretungen für akute Notfälle finden Sie hier.